FAQ
Meldung zur sonderpädagogischen Überprüfung
Auffällige Kinder aus
- Klasse 1 bis 3: Ende 1. Schulhalbjahr
- Klasse 4: November
Schulärztliche Untersuchung
Im Rahmen der sonderpädagogischen Überprüfung wird das Kind im Regelfall auch dem Schularzt vorgestellt.
Ablauf der sonderpädagogischen Überprüfung?
Siehe Vorgehen !
Aufhebung des Förderbedarfes?
Die erneute Überprüfung des festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarfes ist frühestens nach einem Jahr möglich.
Weitere Beschulung?
Die Aufnahme eines Kindes in eine weiterführende Schule richtet sich nach verschiedenen Gesichtspunkten:
- Anzahl und Betreuungsintensität der integrativ beschulten Kinder
- Zeitpunkt (Beginn des neuen Schuljahres)
- Schulweg (Finanzierung bei evtl. notwendiger Beförderung)
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Förder- und Regelschule
- Zeitpunkt (Beginn des neuen Schuljahres)
- Schulweg (Finanzierung bei evtl. notwendiger Beförderung)
- Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen Förder- und Regelschule
- im Koordinierungsgespräch werden die Möglichkeiten erörtert und mit den Eltern einvernehmlich entschieden
- Ggf. entscheidet ein Förderausschuss über die Aufnahme
Für die Aufnahme sind immer vorherige Absprachen zwischen beiden Schulen unerlässlich!
- Ggf. entscheidet ein Förderausschuss über die Aufnahme
Für die Aufnahme sind immer vorherige Absprachen zwischen beiden Schulen unerlässlich!
Umfang und Art der sonderpädagogischen Förderung?
Der Umfang der doppelt besetzten Unterrichtsstunden richtet sich nach dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt (z.B. Lernen oder Geistige Entwicklung).
Demnach werden mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Maßnahme gebündelt, um eine sinnvolle Doppelbesetzung zu erhalten.
Eine Einzelintegration wird nur im Ausnahmefall bewilligt.
Die Art der integrativen Beschulung entscheidet das Team, das die Maßnahme gemeinsam durchführt (Differenzierung im Klassenverband, in Kleingruppen, Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen …).
Demnach werden mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einer Maßnahme gebündelt, um eine sinnvolle Doppelbesetzung zu erhalten.
Eine Einzelintegration wird nur im Ausnahmefall bewilligt.
Die Art der integrativen Beschulung entscheidet das Team, das die Maßnahme gemeinsam durchführt (Differenzierung im Klassenverband, in Kleingruppen, Wochenplanarbeit, Lernen an Stationen …).
Unterstützungsangebote?
Die Unterstützungsangebote richten sich nach den jeweiligen Schwierigkeiten.
Zur Beratung können neben dem Förderzentrum weitere Beratungslehrer hinzugezogen werden:
Kreisfachberater für schulische Erziehungshilfe (Frau Bröker)
Tel.: 04331/202-1285
Fax: 04331/202-263
E-mail: julia.broeker@schulamt.landsh.de
Zur Beratung können neben dem Förderzentrum weitere Beratungslehrer hinzugezogen werden:
Kreisfachberater für schulische Erziehungshilfe (Frau Bröker)
Tel.: 04331/202-1285
Fax: 04331/202-263
E-mail: julia.broeker@schulamt.landsh.de
Die Beratungsstelle für die schulische Bildung von Kindern und Jugendlichen mit autistischem Verhalten (BIS Kiel) Tel.: 0431-5403196